Menzelstr. 6

32257 Bünde

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AGB WPS PLAKAT SERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen WPS GmbH    Menzelstr. 6, 32257 Bünde

1. Leistungsumfang: Mit der Auftragsauslösung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart :

  • Plakatverteilung ab Lager Bünde.
  • Aushängen/Einholen der Plakate an den vereinbarten Orten (siehe Pkt.2), zu den vereinbarten Zeiten (siehe Pkt. 3).
  • Plakatwerbung an Mietstellen, freien Stellen, Hartfasertafeln und Mobilen Wänden.
  • Allgemeine sonstige Werbemittelverteilungen und Belegung von Systemen Dritter(18/1) auf Anfrage.
  • Inkl. einer Kontrollfahrt pro Auftrag.
  • Kostenlose Aufbewahrung der Plakate, Werbeplanen(2 Jahre nach der letzten Veranstaltung).
  • Kostenlose umweltgerechte Entsorgung der Plakate, Werbeplanen(2 Jahre nach der letzten Veranstaltung).2. Vereinbarte Ausgangsorte :
    Als Aushangsorte gelten für die Städte und Ortsteile die in der Auftragsbestätigung angegebenen wurden. Davon abweichend können beide Vertragspartner gemeinsam gesonderte Aushangsorte bestimmen.3. Vereinbarte Aushangzeiten :
    Beide Vertragspartner vereinbaren, für die Plakatwerbung, folgende Aushangzeiten:                                                  
  • Für 18/1 Großflächenplakate :
  • In Intervallen (Dekaden) von je 10 – 11 Tagen (siehe Dekadenplan).
  • Aufträge müssen, für die beginnende Dekade, 21 Tage, vor der Dekade, im Büro Bünde, schriftlich eingegangen sein.

Für Mobile Werbewände und Hartfasertafeln :

  • Laut Werbeagenturvertrag vereinbarte Termine.

4. Eilaushang (nur für neue Aufträge) :
Eilaushang ist nur für Hartfaserplakate, so wie Mobile Werbewände möglich und kann innerhalb von 60 Stunden, inkl. Plakat kleben, gegen einen Aufschlages von 450,00 € zzgl. Gesetz. MwSt., pro Auftrag realisiert werden.

Dies ist nicht für 18/1 Großflächen Plakate möglich.

5a. Plakatanlieferung :
Die Plakate müssen kostenfrei an die u.a. Firmenadresse der Firma WPS GmbH gesandt werden. Die Anlieferung der Plakate muss 14 Tage vor dem vereinbarten Aushangtermin von Montag – Freitag bis 12.00 Uhr, an unser Büro in der Menzelstr. 6, 32257 Bünde, eingegangen sein, um einen termingerechten Aushang zu gewährleisten.

Anhängend an die Plakatlieferung muss ein Lieferschein sein, der aussagefähig die Anzahl und Größe der Plakate beinhaltet. Unser Personal ist angehalten, dies zu überprüfen. Es wird darum gebeten 20% mehr Plakate als Reservepapier zusätzlich zu liefern, welches nicht extra berechnet wird, um bei Überklebungen, Wetterschäden und Zerstörungen die Motivanzahl halten zu können. Bei nicht ausreichend vorhandenen Plakatmengen kann die Hängegarantie über den gebuchten Zeitraum nicht garantiert werden. Dies berührt nicht die Berechnung des gebuchten Zeitraumes. Plakate die nach dem durchgeführten Auftrag aus den Reservemengen überzählig sind, können von WPS GmbH als Abdeckplakate (Weißkleben) verwendet werden, sofern dem nicht ausdrücklich vom Kunden schriftlich widersprochen wird. Bei notwendiger Unterfütterung (Weißabklebung) bei den Mietflächen werden 8,50 Euro je 4er Block ohne Abzug von Rabatten berechnet. Das gilt für alle nicht komplett flächenfüllenden Plakatierungen die eine vorherige Unterfütterung notwendig machen.

5b. Verspätete Plakatanlieferung :

Für 18/1 gilt :

– Verspätete Plakatanlieferungen können nur berücksichtigt werden, nach Absprache mit der ausführenden Firma.

Dafür erhebt die Firma WPS eine Unkostenpauschale von 25,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Großflächentafel.

Die Firma WPS.UG behält sich das Recht vor, für gebuchte und nicht belegte Plakatstellen, auf Grund, einer späteren Anlieferung

oder nicht Anlieferung, den vollen Auftrag zu berechnen, auch wenn die Plakatklebung dadurch erst später oder garnicht, erfolgen

kann.

Für Mobile Wände und Hartfaser Werbeplakate gilt :

– Verspätete Plakatanlieferungen können nur berücksichtigt werden, nach Absprache mit der Firma WPS.UG

Dafür erhebt die Firma WPS eine Unkostenpauschale von 25,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

pro Großflächentafel bzw. 2,50 € zzgl. gesetzl. MwSt. pro Hartfaserplakat.

Die Firma WPS.UG behält sich das Recht vor, auf Grund der verspäteten Anlieferung den vereinbarten Aufbautermin zu ändern sowie die vereinbarten Standorte.

Für gebuchte und nicht belegte Plakatstellen auf Grund einer späteren Anlieferung oder nicht Anlieferung den vollen Auftrag zu berechnen, auch wenn die Plakatklebung dadurch erst später oder garnicht, erfolgen kann.

6. Abrechnung :
Die Firma WPS GmbH rechnet auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste ab. Nach Auftragseingang wird eine Rechnung gestellt, welche grundsätzlich als 80% Vorkasse für Mobile Werbewände und Hartfasertafeln bis zwei Tage vor Beginn des Aushanges beglichen sein muss. Bei 18/1 Großflächen so wie vom Kundenbeauftragte Druckerzeugnisse werden 100% Vorkasse in Rechnung gestellt.  Befindet sich der Kunde  im Zahlungsverzug, behält sich die Firma WPS GmbH das Recht vor den Auftrag bis zur Zahlung zurückzustellen und in einen späteren Werbeblock zu legen. Anderenfalls gilt ein Bank üblicher Verzugszinssatz als vereinbart. Für jede Mahnung nach Verzug fällt eine Auslagenpauschale von 15,00 € zzgl. MWSt. an.

Bei gebuchten und nicht in der widerrufsrechtlichen Frist rechtzeitig und schriftlich gekündigten Aufträgen, (max. 14 Tage nach den unterschieben Werbeagenturvertrag), erfolgt die volle Berechnung des Auftrages.

7. Zahlungsverzug :

Hält der Kunde die im Werbeagenturvertrag festgelegten Zahlungs Termine nicht ein, wird die Firma WPS GmbH aus der Pflicht des Auftrages und damit zusammenhängenden  Werbeagenturvertrages entbunden.

Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bis auf 30% der Auftragssumme erhalten.

Zusätzlich entfallen alle im Werbeagenturvertrag getroffenen sämtlicher Rabattvereinbarungen.

8. Aufwendungsersatz: für Auslagen der Agentur, die durch Terminversäumnis des Kunden entstehen, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, sowie Sonderfahrten, die nicht im genannten Werbeagenturvertrag § 2 vereinbart sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Haftung Gewährleistung :
Die Firma WPS GmbH  haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter entstehen.    Die Firma WPS GmbH haftet ausdrücklich nicht, bei Forderungen, die sich ursächlich aus dem Arbeitsgegenstand „freie Plakatierung“ ergeben. In diesem Zusammenhang verpflichtet  sich der Auftraggeber dazu, eine Preisgabe von Firmendaten der Firma WPS GmbH ohne Abstimmung mit der Firma WPS GmbH zu unterlassen. Bei eigenmächtiger Herausgabe von Firmendaten und Dokumenten im Zusammenhang mit Auftragserteilung und Rechnungslegung zum Arbeitsgegenstand „freie Plakatierung“ nicht gewährleistet werden. In der freien Plakatierung erfolgt nur dass Aushängen der Plakate und eine eingeschränkte Betreuung, der Preis beinhaltet ausschließlich die Leistung des Klebens, allerdings keine Hängegarantie. Bei massiven Überklebungen bzw. Beeinträchtigungen wird der Auftraggeber von der Firma WPS GmbH informiert und es liegt in seinem Ermessen eine Nachklebung zu beauftragen. Es besteht die Möglichkeit im Vorab eine Betreuung zu buchen. Die Werbeleistung auf Hartfasertafeln beinhaltet die Bereitstellung der Tafel, das Aufbringen des Plakates, dessen Aushang und wieder Einholen. Für Diebstahl und eine nicht zusätzlich vereinbarte Betreuung der Tafeln haftet nicht die Firma WPS GmbH . Die Firma WPS GmbH  gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Plakatierung, sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung müssen während des Aushangszeitraumes geltend gemacht werden.

10. Konkurrenzausschluss, Platzierung:
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
Die Platzierung der Plakate nach einzelnen Standorten ist nur bedingte sowie mit schriftlicher Abstimmung bei Auftragserteilung möglich.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht, Zession:
Eine Aufrechnung des Kunden oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen sind nicht zulässig. Der Kunde kann wegen Ansprüchen aus anderen Rechtverhältnissen keine Zurückbehaltungsrechte ausüben. Die Firma WPS GmbH kann ohne Benachrichtigung des Kunden alle Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abtreten. Die Firma WPS GmbH ist berechtigt, die von Ihr geschuldeten Leistungen gem. Pkt. 1 auch durch Dritte durchführen zu lassen, falls dem Kunden durch die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten oder einzelner Rechte und Pflichten auf den Dritten keine Nachteile sachlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.

12. Auftragsannahme und Kündigung:
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Widerrufszeitraum abgelaufen ist. Der Auftrag ist nur gültig mit allen für die Auftragsdurchführung notwendigen Daten sowie der Unterschrift und Stempel des Auftraggebers. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er im geschäftsfähigem Alter und berechtigt ist, den Auftrag auszulösen.
Er haftet persönlich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Firma WPS GmbH  gilt insbesondere für folgende Fälle als vereinbart: a) Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug.

b) Der Kunde verletzt seine Vertragspflichten und stellt sein Verhalten auch nach einer Abmahnung durch die Firma WPS GmbH innerhalb   einer Frist von einer Woche nicht ein.

c) Der Kunde stellt seine Zahlungen ein, insbesondere wird über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens beantragt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren angestrebt.

Ein vom Kunden schriftlich bestätigtes Angebot von WPS GmbH  an ihn gilt ebenfalls als Auftrag, dies ist mit den Inhalten des Werbeagenturvertrages gleichzusetzen.

13. Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorgezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

14. Schlussbestimmungen:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma WPS GmbH  die speichert und auftragsbezogen nutzt. Mündliche Nebenabsprachen  sind rechtsungültig. Änderungen dieses Vertrages – einschließlich dieser Klausel – bedürfen der schriftlichen Form. Falls der Kunde Vollkaufmann ist oder juristische Person des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma WPS GmbH vereinbart. Gerichtsstand ist Bünde. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind verpflichtet, in einem derartigen Fall gemeinsam eine Regelung zu treffen, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung in gültiger Art und Weise Rechnung trägt.

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